Newsletter März 2019
Thema: Geldbußen bei Verstößen gegen die DSGVO
Nachdem die meisten von uns viele, viele Arbeitsstunden investiert haben, den Anforderungen der DSGVO nachzukommen, fühlen wir uns eigentlich schon auf einem sicheren Weg. Natürlich kann keiner sagen, wir haben alles erledigt, aber immerhin wissen wir, was noch fehlt. Es gibt Pläne wann und von wem die Lücken geschlossen werden.
Daher ist es jetzt schon interessant, wie die DSGVO eigentlich durchgesetzt wird. Wie trifft ein Verstoß Firmen oder Privatleute und wer setzt dies durch (das ist das wovor wir die ganze Zeit Angst hatten)? Für so etwas gibt es selbstverständlich Websites. Unter enforcementtracker.com kann man sich die aktuellen Strafen europaweit anschauen.
Es sind eigentlich sehr wenige (wobei wir nicht wissen, wie diese Website an ihre Einträge kommt). Interessant ist vor allem, dass auch Privatleute belangt werden:
- In den meisten Fällen kamen Beschwerden wegen Video Überwachungen bei den Datenschutzbehörden an.
- Eine Dashcam im Auto
- und jemand, der nicht von seinen offenen Mail-Verteilern lassen möchte: https://www.mz-web.de/merseburg/hunderte-adressen-im-verteiler-merseburger-muss-fuer-wut-mails-ueber-2-000-euro-zahlen-32033308
Autor: UBI
Quellen:
E-recht-24. ‚Privatmann zahlt 2500 EUR Strafe…‘ Anke Evers, abgerufen am 27.03.19
https://www.e-recht24.de/news/datenschutz/11258-dsgvo-privatmann-zahlt-2500-euro-strafe-fuer-offenen-email-verteiler.html
GDPR Enforcement tracker, abgerufen am 27.03.19
http://enforcementtracker.com/