Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Der Datenschutzbeauftragte berät Unternehmen/Behörden im Umgang mit personenbezogenen Daten und
- hilft Risiken zu minimieren, die durch Datenschutzverstöße verursacht werden
- prüft
- Verfahren, Prozesse, Verträge, betriebliche Regelungen und IT Systeme auf Einhaltung der Datenschutzgesetze und der IT-Sicherheitsstandards
- Beschwerden und Vorfälle von innerhalb & außerhalb des Unternehmens
- unterstützt die Organisation bei der Erstellung von datenschutzrelevanten Unterlagen, z.B.: Arbeitsanweisungen, Betriebsvereinbarungen, Verfahrensverzeichnis
- organisiert und führt Schulungen durch, zum Beispiel für:
- Unternehmensleitung / Beschäftigte / Mitarbeitervertretungen
- Betriebsärzte
- berät und wirkt mit bei Projektplanungen/-durchführungen zur Umsetzung von Datenschutzanforderungen
- berät als unabhängiger Sachverständiger bei datenschutzrelevanten Entscheidungen in
- IT Sicherheitsprozessen / Revisionsprozessen
- unterrichtet regelmäßig die Unternehmensleitung über:
- Anforderungen der Datenschutzaufsichtsbehörde
- Mögliche neue Risiken, Verbesserungspotential
- Umsetzungsstatus des Maßnahmeplans
- berichtet an andere verantwortliche Stellen, z.B.:
- Betriebsrat, IT Abteilung, Personalabteilung, Qualitätsmanagement
- kommuniziert und arbeitet zusammen mit der Datenschutzaufsichtsbehörde, Verbänden, etc.