In Ihrem Unternehmen werden personenbezogene Daten automatisch verarbeitet? Wenn Sie zehn oder mehr Personen mit dieser Datenverarbeitung beschäftigen oder die Daten besonderen Regeln unterliegen, sollten Sie laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Neben der Möglichkeit einen internen Mitarbeiter mit dieser Aufgabe zu betrauen, können Sie einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Der Datenschutzbeauftragte kann ein interner, oder ein externer Mitarbeiter sein, er/sie:
- muss eine natürliche, namentlich benannte Person sein
- ist zur Verschwiegenheit verpflichtet
- sollte angemessene Fachkenntnisse in folgenden Kategorien vorweisen:
- Recht
- Informationstechnologie und Telekommunikation
- betriebswirtschaftliche Zusammenhänge und Organisation
- muss eine Ausbildung als Datenschutzbeauftragter erfolgreich absolviert haben