Newsletter September 2017
Thema: Und noch ein Fragenkatalog, dieses Mal vom Zoll!
Das kennen wir aus vielen Situationen: Eine Behörde, oder ein anderes Unternehmen mit dem man zusammenarbeitet, kommt plötzlich mit einer ganzen Liste von Fragen an und möchte die Antworten am liebsten Übermorgen haben.
Das zieht sich über Themen der Herstellungskette (Wo wird die Baumwolle angebaut, die in Ihren T-Shirts verarbeitet wird?) bis hin zur Qualitätssicherung (Wie oft testen Sie ihr Produkt auf Einhaltung der Grenzwerte?) oder zum Datenschutz (Wie ist Ihr Rechenzentrum gegen unberechtigten Zugang geschützt?)
Diese Erhebungen haben in -fast- allen Fällen ein berechtigtes Anliegen im Hintergrund:
Eine Firma möchte sichergehen, dass keine Kinderarbeit zur Herstellung ihrer Produkte zum Einsatz kommt. Eine andere sorgt sich um die Inhaltsstoffe von Vorprodukten und möchte sich bestätigen lassen, dass der Zulieferer Laboratorien im Einsatz hat, die wissen, was sie tun. Oder die Datenaufsichtsbehörden möchten sicherstellen, dass gesetzliche Vorgaben des Datenschutzes erfüllt werden.
In der letzten Zeit haben die Zollbehörden einen neuen ‚Fragenkatalog zur Selbstbewertung‘ in Umlauf gesetzt, der für Aufregung sorgt. Auch hier ist der Grund ein durchaus Nachvollziehbarer: Es gibt einen neuen Unionszollkodex. Und deshalb müssen alle bisherigen Prozesse überarbeitet werden.
Für alle, die mit dem Thema nicht allzu vertraut sind:
- Im Zollwesen ist eine enge Kommunikation zwischen Importierender/ exportierender Firma und den zuständigen Zollämtern charakteristisch. Hier werden seit Jahren standardisierte, elektronische Verfahren zur Anmeldung von Warentransporten und Freigaben für alle möglichen Warengruppen zum Einsatz gebracht. Dadurch ist es möglich, den Warenverkehr fließen zu lassen, ohne das bei jeder Grenzüberschreitung der LKW zum nächsten Hauptzollamt fahren muss, dort seine Waren begutachten lässt, die Zolldokumente ausfüllt und den anfallenden Zoll bezahlt und erst dann weiterfahren kann. Besonders wichtig ist hier die Bewilligung für vereinfachte Zollverfahren. Diese sind, wie der Name schon sagt, weniger aufwendig, werden aber nur an Firmen vergeben, die ‚vertrauenswürdig‘ sind.
Durch den neuen Unionszollkodex wurde an alle Firmen, die bisher die vereinfachten Verfahren anwenden duften, ein Fragenkatalog geschickt. Ohne die Beantwortung der Fragen wird die Firma nicht mehr zu den vereinfachten Verfahren zugelassen. Dieser Katalog beinhaltet Fragen zu beschäftigten Personen:
- Namen, Geburtsdaten von allen Mitarbeitern, die an der Zollabwicklung arbeiten
- Namen, Geburtsdaten von Vorständen, Geschäftsführern, ...
Deshalb haben einige Firmen vor den Finanzgerichten geklagt. Sie wollten klären lassen, ob die Daten des Personenkreises wirklich so breitgefasst sein müssen und ob es zulässig ist, die private SteuerIdent-Nummer anzufordern. Die Finanzgerichte haben daraufhin den Gerichtshof der Europäischen Union (Rs. C-496/17) angerufen.
Bis dieser zu einer Entscheidung kommt, gibt es unter http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zugelassener-Wirtschaftsbeteiligter-AEO/Antragsverfahren/Fragenkatalog-Selbstbewertung/fragenkatalog-selbstbewertung.html einen neuen Fragenkatalog, der zwar den Personenkreis nicht einschränkt, aber die SteuerIdent-Nummer durch ‚zuständiges Finanzamt‘ ersetzt hat.
Autor: UBI
Quellen:
Zollamt, Neubewertung von Bewilligungen, abgerufen am 27.09.17
http://www.zoll.de/SharedDocs/Aktuelle_Einzelmeldungen/DE/Fachmeldungen/azr_neubewertung_bewilligungen.html
BFDI, Datenschutzforum, Datenweitergabe an den Zoll, abgerufen am 27.09.17
https://www.bfdi.bund.de/bfdi_forum/showthread.php?t=6797
Intersoft Consulting Services,Fragebogen zur Neubewertung., abgerufen am 27.09.17
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fragebogen-zur-neubewertung-zollrechtlicher-bewilligungen-aus-sicht-des-datenschutzes/