Newsletter September 2017
Thema: Information zur Datenschutz Grundverordnung DSGVO
Wie Sie alle wissen, gibt es seit dem 25.05.16 das Gesetz zum Datenschutz, dass in der gesamten europäischen Union gilt. Das Gesetz heißt Datenschutz Grundverordnung. Es ist ab dem 25.05.18 wirksam. Dadurch ist nur ein sehr kleiner Teil der vorherigen Prinzipien außer Kraft gesetzt, sie finden sich auch im neuen Gesetzestext wieder. Aber in unterschiedlicher Ausprägung und aus ungewohnten Blickwinkeln.
Natürlich sind alle Maßnahmen die eine Firma zum Datenschutz getroffen hat, nach wie vor richtig. Es müssen aber einzelne Prozesse ergänzt werden. Für Unternehmen, die keine eigene Rechtsabteilung haben, ist es äußerst schwierig herauszufinden, was sich durch das neue Gesetz geändert hat und wie in Zukunft die Vorgaben der Aufsichtsbehörden zur Dokumentation aussehen werden.
Das wissen auch die Aufsichtsbehörden. Deshalb veröffentlicht das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) auf seiner Webseite sogenannte ‚Kurzpapiere‘ zu Kernthemen der DSGVO:
- Veröffentlichung zum Art. 32 DS-GVO - Sicherheit der Verarbeitung
- Art. 42 DS-GVO - Zertifizierung
- Videoüberwachung nach der DS-GVO - ein Ausblick
- Recht auf Löschung ("Vergessenwerden") - Art. 17 DS-GVO
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten - Art. 30 DS-GVO
- Besondere Kategorien personenbezogener Daten - Art. 9 DS-GVO
- Sanktionen nach der DS-GVO
- Umgang mit Datenpannen - Art. 33 und 34 DS-GVO
- Einwilligungen nach der DS-GVO
- Auftragsverarbeitung nach der DS-GVO
- Datenübermittlungen in Drittstaaten nach der DS-GVO
- Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbung
- One Stop Shop
- Amtshilfe und gemeinsame Maßnahmen der Aufsichtsbehörden
- Einwilligung eines Kindes
- Auskunftsrecht der betroffenen Person
- Verhaltensregeln - Art. 40 DS-GVO
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) - Art. 35 DS-GVO
- Der Datenschutzbeauftragte (DSB) - Art. 37 bis 39 DS-GVO
- Beschäftigtendatenschutz nach der DS-GVO und dem BDSG-neu
Es lohnt sich regelmäßig diese Webseite zu besuchen!
Autor: UBI
Quellen:
Bayrisches Landesamt zur Datenschutzaufsicht, abgerufen am 01.10.17
https://www.lda.bayern.de/de/datenschutz_eu.html