Newsletter September 2017
Thema: Information zur Datenschutz Grundverordnung DSGVO

Wie Sie alle wissen, gibt es seit dem 25.05.16 das Gesetz zum Datenschutz, dass in der gesamten europäischen Union gilt. Das Gesetz heißt Datenschutz Grundverordnung. Es ist ab dem 25.05.18 wirksam. Dadurch ist nur ein sehr kleiner Teil der vorherigen Prinzipien außer Kraft gesetzt, sie finden sich auch im neuen Gesetzestext wieder. Aber in unterschiedlicher Ausprägung und aus ungewohnten Blickwinkeln.

Natürlich sind alle Maßnahmen die eine Firma zum Datenschutz getroffen hat, nach wie vor richtig. Es müssen aber einzelne Prozesse ergänzt werden. Für Unternehmen, die keine eigene Rechtsabteilung haben, ist es äußerst schwierig herauszufinden, was sich durch das neue Gesetz geändert hat und wie in Zukunft die Vorgaben der Aufsichtsbehörden zur Dokumentation aussehen werden.

Das wissen auch die Aufsichtsbehörden. Deshalb veröffentlicht das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) auf seiner Webseite sogenannte ‚Kurzpapiere‘ zu Kernthemen der DSGVO:
  1. Veröffentlichung zum Art. 32 DS-GVO - Sicherheit der Verarbeitung
  2. Art. 42 DS-GVO - Zertifizierung
  3. Videoüberwachung nach der DS-GVO - ein Ausblick
  4. Recht auf Löschung ("Vergessenwerden") - Art. 17 DS-GVO
  5. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten - Art. 30 DS-GVO
  6. Besondere Kategorien personenbezogener Daten - Art. 9 DS-GVO
  7. Sanktionen nach der DS-GVO
  8. Umgang mit Datenpannen - Art. 33 und 34 DS-GVO
  9. Einwilligungen nach der DS-GVO
  10. Auftragsverarbeitung nach der DS-GVO
  11. Datenübermittlungen in Drittstaaten nach der DS-GVO
  12. Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbung
  13. One Stop Shop
  14. Amtshilfe und gemeinsame Maßnahmen der Aufsichtsbehörden
  15. Einwilligung eines Kindes
  16. Auskunftsrecht der betroffenen Person
  17. Verhaltensregeln - Art. 40 DS-GVO
  18. Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) - Art. 35 DS-GVO
  19. Der Datenschutzbeauftragte (DSB) - Art. 37 bis 39 DS-GVO
  20. Beschäftigtendatenschutz nach der DS-GVO und dem BDSG-neu

Es lohnt sich regelmäßig diese Webseite zu besuchen!



Autor: UBI

Quellen:
Bayrisches Landesamt zur Datenschutzaufsicht, abgerufen am 01.10.17
https://www.lda.bayern.de/de/datenschutz_eu.html


Kontakt

Datenschutz & Datensicherheit
Juliane Billhardt
Radlkoferstraße 2
81373 München
Büro: +49 – (0)89–74 11 85-394
Mobile: +49 - (0)178 407 34 38
Schreiben Sie uns eine E-Mail >>

Ihre Vorteile

Wettbewerbsvorteile durch
Datenschutz

Erfahren Sie hier, wie Datenschutz zum Erfolg Ihres Unternehmens beiträgt.
Mehr >>

Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten

Risiken minimieren, Prozesse prüfen...
Lesen Sie mehr über die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten
Mehr >>