Newsletter März 2017
Thema: Automatisiertes Fahren

Was ist eigentlich ‚automatisiertes Fahren‘?
Laut Verkehrsministerium definiert man dies als System, ...
dass die Fahraufgabe für den Fahrer in ganz speziellen Situationen oder für einen begrenzten Zeitraum übernehmen kann, also sowohl die Quer­füh­rung (Positionsveränderung des Fahrzeugs auf der Straße) als auch die Längsführung (Geschwindigkeitsregulierung) des Fahrzeugs.

Bei der Einführung von automatisierten Fahrsystemen – dieser Tage sind das meist Assistenzsysteme – müssen vorher einige Folgen bedacht werden, die sich hauptsächlich um das Thema Haftung ranken. Denn es ist sicher verführerisch, im Falle eines Unfalls zu Protokoll zu geben:

‚Ich konnte da gar nichts machen. Der Spurassistent hat den Wagen einfach nach rechts rüber gezogen. Bevor ich eingreifen konnte, hat es schon gekracht. Wenn ihr Geld wollt, geht zum Autohersteller.‘ Da liegt es auf der Hand, per Gesetz vorzuschreiben, dass alle Bewegungen des Wagens protokolliert werden müssen. Es wird aufgezeichnet, wann ein Assistenzsystem die Kontrolle übernommen, was es dabei gemacht hat, wann es wieder ausgeschaltet wurde, wie schnell das Auto war ...

An einer solchen Gesetzesänderung, arbeitet das Verkehrsministerium. Mit der Einführung einer BlackBox kann man Umgebungsdaten zum Zeitpunkt eines Unfalls gut auswerten. Dort würde dann stehen, ob Sie ein Assistenzsystem ein- oder ausgeschaltet haben, Ihre Geschwindigkeit, Temperatur auf der Straße, Abstand zum Nachbarauto ...

Damit lassen sich Haftungsfragen lösen. Gleichzeitig ergeben sich aber datenschutzrechtliche Fragen, die dringend beantwortet werden müssen. Wie verhindern wir, dass Sie in Zukunft jedes Quartal ein Schreiben Ihrer Gemeinde mit folgendem Inhalt bekommen:

‚Sehr geehrter Herr Mustermann, im Abrechnungszeitraum sind folgende Ordnungswidrigkeiten angefallen: 17.11.2016, Bahnhofstrasse Nr. 34, 30 km/h erlaubt, 46 km/h gefahren, 40 EUR 28.12.2016, Weite Gasse Nr. 3, absolutes Halteverbot, 37 min Aufenthalt, 60 EUR. Bitte überweisen Sie die o.a. Beträge auf unser Konto xxxx bei yyyy binnen 14 Tagen.
Mit freundlichen Grüßen ...‘

Weil Ihr Fahrspeicher in regelmäßigen Zeiträumen vom Ordnungsamt ausgelesen und ausgewertet wird. Das sollte auch nicht Sinn der Sache sein.

Leider sind diese Fragen im vorliegenden Gesetzentwurf nicht geregelt. Wir können nur hoffen, dass die Einwände der Bundesbeauftragten für den Datenschutz noch berücksichtigt werden, also
  • Wer Zugriff auf Ihre Fahrzeugdaten hat
  • Wie lange diese gespeichert werden müssen
  • Zu welchem Zweck die Daten verwendet werden dürfen


Autor: UBI

Quellen:
BfDI, Automatisiertes Fahren: Keine Fahrtenschreiber durch die Hintertür, abgerufen am 14.03.17
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2017/06_
AutomatisiertesFahren.html


Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Automatisiertes Fahren, abgerufen am 17.03.17
http://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Strasse/Automatisiertes-vernetztes-Fahren/automatisiertes-vernetztes-fahren.html






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