Newsletter Dezember 2018
Thema: Prüfung durch die Aufsichtsbehörden
Wenn wir ehrlich sind, machen wir uns seit Jahren Sorgen, was passiert, wenn die Aufsichtsbehörden zu einer Prüfung erscheinen. Natürlich haben wir alle unser Bestes getan, um den Anforderungen des Datenschutzes gerecht zu werden.
Aber jeder kennt auch einige Schwachstellen im eigenen Betrieb: nicht sauber nachdokumentierte Prozesse, schwindsüchtige Mitarbeitereinweisungen, ... All die Dinge, die geplant sind, wenn gerade nicht mehr so viel zu tun ist. Die Lage hat sich leider durch das Inkrafttreten der DSGVO in keiner Weise verbessert. Vor allem hatten wir keine Vorstellung, was bei einer derartigen Prüfung tatsächlich zu erwarten ist. Klar wussten die, über die in der letzten Zeit haufenweise Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde eingingen, welche Fragen kommen werden. Aber alle anderen?
Daher ist die Vorgehensweise der Bayrischen LDA wirklich lobenswert und hilfreich (und beruhigend):
Auf ihrer Website veröffentlicht die Behörde welche Prüfungen auf welchem Gebiet geplant sind.
https://www.lda.bayern.de/de/kontrollen.html
Zusätzlich werden zu allen laufenden Prüfungen auch die Fragenkataloge veröffentlicht. Beispiele:
- Umsetzung der DSGVO bei kleinen und mittelständischen Unternehmen
https://www.lda.bayern.de/media/pruefungen/201811_kmu_
fragebogen.pdf - Informationspflichten in Bewerbungsverfahren
https://www.lda.bayern.de/media/pruefungen/201810_bewerbung_
anschreiben.pdf
Autor: UBI