Newsletter Dezember 2018
Thema: Prüfung durch die Aufsichtsbehörden

Wenn wir ehrlich sind, machen wir uns seit Jahren Sorgen, was passiert, wenn die Aufsichtsbehörden zu einer Prüfung erscheinen. Natürlich haben wir alle unser Bestes getan, um den Anforderungen des Datenschutzes gerecht zu werden.

Aber jeder kennt auch einige Schwachstellen im eigenen Betrieb: nicht sauber nachdokumentierte Prozesse, schwindsüchtige Mitarbeitereinweisungen, ... All die Dinge, die geplant sind, wenn gerade nicht mehr so viel zu tun ist. Die Lage hat sich leider durch das Inkrafttreten der DSGVO in keiner Weise verbessert. Vor allem hatten wir keine Vorstellung, was bei einer derartigen Prüfung tatsächlich zu erwarten ist. Klar wussten die, über die in der letzten Zeit haufenweise Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde eingingen, welche Fragen kommen werden. Aber alle anderen?

Daher ist die Vorgehensweise der Bayrischen LDA wirklich lobenswert und hilfreich (und beruhigend):
Auf ihrer Website veröffentlicht die Behörde welche Prüfungen auf welchem Gebiet geplant sind.
https://www.lda.bayern.de/de/kontrollen.html

Zusätzlich werden zu allen laufenden Prüfungen auch die Fragenkataloge veröffentlicht. Beispiele: Sicherlich ist die Prüfung nicht vorbei, wenn man alle Fragen beantwortet, aber es gibt einem eine bessere Vorstellung, in welche Richtung eine derartige Prüfung läuft.


Autor: UBI





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